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Gründungskosten absetzen: So holst du das Maximum aus deiner Steuererklärung

Publiziert am 13. August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Gründen kostet Geld: Beratung, Equipment, Registergebühren, Software. Die gute Nachricht: Ein grosser Teil davon ist steuerlich absetzbar – auch wenn dein erster Franken Umsatz noch in der Ferne liegt. Hier erfährst du, was du abziehen kannst, was aktiviert werden muss und welche Belege das Steueramt überzeugen.

Das Grundprinzip: Kosten vor dem Start sind Berufsauslagen

Das Steuerrecht folgt der Veranlassung: Eine Auslage ist abziehbar, wenn sie durch die (künftige) selbständige Tätigkeit veranlasst ist. Der Zeitpunkt spielt keine Rolle – entscheidend ist der Zusammenhang. Das gilt für:

  • die Einzelfirma (Abzug in deiner privaten Steuererklärung als Berufsauslagen des selbständigen Erwerbs)
  • die GmbH (Kosten gehören zur Gesellschaft; Gründungskosten sind aktivierbar)

Wichtig: Die Abzüge meldet die Einzelfirma im Formular der selbständigen Erwerbstätigkeit; die GmbH bucht die Kosten in ihrer Buchhaltung. Was die Buchhaltung einer jungen Firma praktisch braucht, beschreibt der Guide Buchhaltung starten auf buchhaltung-für-selbständige.ch.

Absetzbar: die typische Liste

Kostenart Behandlung
Beratung (Treuhänder, Rechtsanwalt, Gründungsanbieter) Sofort abziehbar
Computer, Büro-Einrichtung Sofort abziehbar bis CHF 1’000/Gegenstand, darüber Abschreibung
Software und Abos Sofort abziehbar (laufende Kosten)
Weiterbildung, Zertifikate Sofort abziehbar bei Berufsbezug
Werbung, Website, Inserate Sofort abziehbar
Fahrt- und Reisespesen (Vorbereitung) Abziehbar mit Spesenregeln
Handelsregister-Gebühr (Einzelfirma) Sofort abziehbar
Notar und Gründung (GmbH) Aktivierbar als Gründungskosten, abschreibbar
Stammkapital Nicht absetzbar – es ist Eigenkapital, keine Ausgabe

Die eigentlichen Kosten der GmbH-Gründung (Notar, Register) sind bei der Gesellschaft aktivierbar und können über mehrere Jahre abgeschrieben werden – oder je nach Praxis sofort als Aufwand. Die degressive oder lineare Abschreibung folgt den ESTV-Abschreibungssätzen.

Die drei wichtigsten Regeln

  1. Belege sammeln ab Tag 1. Jede Rechnung mit Datum, Betrag und Zweck archivieren – am besten digital. Rechnungen korrekt zu stellen und zu archivieren ist ohnehin Pflicht: Wie das geht, zeigt der QR-Rechnungsgenerator von gratisrechnung.ch für den Alltag.
  2. Privat und Geschäft trennen. Ein separates Geschäftskonto macht die Zuordnung eindeutig und schützt dich bei Rückfragen. Der Guide Geschäftskonto für Freelancer auf gründer-schweiz.ch vergleicht die Optionen.
  3. Zeitpunkt dokumentieren. Notiere, wann du die Tätigkeit aufgenommen hast und welche Auslagen davor anfielen – das schafft Vertrauen bei den Behörden.

Vorsteuer: das unterschätzte Extra

Wirst du mwst-pflichtig (oder meldest dich freiwillig an), kannst du die MWST auf Gründungsinvestitionen als Vorsteuer zurückholen – rückwirkend für Investitionen vor der Registrierung (in der Regel bis 180 Tage, je nach Praxis). Bei einem Laptop für CHF 2’000 sind das CHF 150 und mehr. Die Bedingungen der Anmeldung beschreibt der Artikel zur MWST-Pflicht bei Neugründungen.

Häufige Fehler

  • Stammkapital als Kosten gebucht – es ist Kapital, kein Aufwand.
  • Private Auslagen mitgemischt – Familienabo, Urlaub, private Geräte.
  • Belege ohne Zahlungsnachweis – Kontoauszüge zu Rechnungen aufbewahren.
  • Aktivierungsgrenze ignoriert – Gegenstände über CHF 1’000 gehören ins Anlageverzeichnis und werden abgeschrieben.

Was du konkret tun solltest

  1. Ein Geschäftskonto eröffnen und alle Gründungsauslagen darüber laufen lassen.
  2. Ein einfaches Journal führen (Datum, Betrag, Zweck, Beleg) – Vorlagen dazu bietet rechnungslösungen.ch.
  3. Belege scannen und in der Cloud archivieren (10 Jahre Pflicht).
  4. Beim Treuhänder oder in der Steuererklärung die Auslagen konsequent deklarieren.

Und falls die Gründung noch vor dir liegt: Unser Anbieter-Vergleich zeigt, welche Gründungsanbieter welche Leistungen inklusive haben – manche übernehmen Beratung und Registeranmeldung im Paket. Was nach der Gründung steuerlich wirklich zählt, beschreibt der Guide Steuern für Selbständige auf selbständige.ch.

Häufige Fragen

Kann ich Gründungskosten steuerlich absetzen?

Ja. Ausgaben, die in engem Zusammenhang mit der (künftigen) selbständigen Tätigkeit stehen, sind als Berufsauslagen abziehbar – auch wenn sie vor dem ersten Umsatz anfallen. Bei der GmbH gehören Gründungskosten zusätzlich zu den aktivierbaren Gründungskosten der Gesellschaft.

Welche Gründungskosten sind absetzbar?

Typische Beispiele: Beratung (Treuhänder, Recht, Gründungsanbieter), Computer und Equipment, Software-Abos, Weiterbildung, Muster und Inserate, Fahrt- und Reisespesen zum Zweck der Vorbereitung, Depot- und Registergebühren (bei der GmbH aktivierungspflichtig).

Gilt das auch, wenn meine Gründung scheitert?

Ja – erfolglose Gründungsbemühungen sind ebenfalls abziehbar, sofern ein ernsthafter Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit bestand. Belege und eine nachvollziehbare Dokumentation sind entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen direkt abziehbaren und aktivierten Kosten?

Kleinere Ausrüstungen (bis ca. CHF 1'000 pro Gegenstand) kannst du sofort voll abziehen. Grössere Anlagen (Laptop ab CHF 1'000, Maschinen) werden abgeschrieben – über die vom ESTV publizierten Abschreibungssätze. Bei der GmbH sind Gründungskosten zudem aktivierbar und über die Jahre abschreibbar.

Kann ich die Vorsteuer auf Gründungskosten zurückholen?

Ja, wenn deine Firma mwst-pflichtig wird: Bei der Anmeldung zum Vorsteuerabzug kannst du Vorsteuern auf Investitionen geltend machen, die vor der Registrierung getätigt wurden (bis 180 Tage davor, je nach Praxis). Bewahre alle Rechnungen mit ausgewiesener MWST auf.

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