Rechtsform
Genossenschaft gründen in der Schweiz: Statuten, Mitglieder und Ablauf
Publiziert am 7. August 2026 · 2 Min. Lesezeit
Die Genossenschaft ist die demokratischste Rechtsform der Schweiz: Jedes Mitglied hat eine Stimme – egal wie viel Kapital es einbringt. Gleichzeitig ist sie die am häufigsten missverstandene Form. Hier erfährst du, wie die Genossenschaft funktioniert, was beim Gründungsprozess zu tun ist und ob sie für dein Vorhaben die richtige Wahl ist.
Was eine Genossenschaft ausmacht
Die Genossenschaft (Art. 828 ff. OR) verfolgt einen Förderzweck: Sie dient den wirtschaftlichen oder sozialen Interessen ihrer Mitglieder – nicht primär der Renditemaximierung von Investoren. Typische Beispiele:
- Dorfläden und Lebensmittelgenossenschaften
- Energie- und Solar-Genossenschaften
- Wohnbaugenossenschaften
- Kultur- und Vereinslokale, coworking spaces
- Branchenplattformen und Einkaufsgemeinschaften
| Kriterium | Genossenschaft |
|---|---|
| Mitglieder | Mindestens 3 |
| Mindestkapital | Keines |
| Haftung | Keine persönliche Haftung (ausser Nachschusspflicht in Statuten) |
| Stimmrecht | 1 Mitglied = 1 Stimme |
| Organe | Generalversammlung, Verwaltung |
| Eintrag | Handelsregister, öffentlich beurkundete Statuten |
| Gewinn | An Mitglieder ausschüttbar, aber nicht Hauptzweck |
Der Gründungsprozess Schritt für Schritt
- Drei Mitglieder gewinnen. Natürliche oder juristische Personen – ein Verein oder eine GmbH kann ebenfalls Mitglied werden.
- Statuten erstellen und beurkunden lassen. Die Statuten müssen öffentlich beurkundet werden. Sie regeln Firma, Sitz, Zweck, Anteilsscheine, Organe, Ausschlussgründe und Haftung. Für die Firma gilt: Sie muss den Zusatz «Genossenschaft» oder «genossenschaftlich geprägt» erkennbar machen.
- Organe besetzen. Generalversammlung als oberstes Organ einberufen, Verwaltung (Vorstand/Direktion) wählen. Je nach Statuten eine Revisionsstelle vorsehen.
- Handelsregister-Anmeldung. Mit beurkundeten Statuten und den Organunterschriften bei dem zuständigen Amt einreichen. Was die Eintragung bei anderen Rechtsformen kostet, zeigt der Artikel zu Handelsregister-Kosten.
- Betrieb aufsetzen. Geschäftskonto eröffnen, AHV klären (angestellte Mitglieder), Rechnungsstellung einrichten.
Die Stärken der Genossenschaft
- Demokratie statt Kapitalmacht: Jedes Mitglied zählt gleich viel – ideal für Community-Projekte.
- Kein Mindestkapital: Die Mitglieder zeichnen Anteilsscheine in selbst gewählter Höhe.
- Begrenzte Haftung: Ohne Nachschussregelung haftet niemand privat.
- Flexibler Zweck: Soziale und kulturelle Ziele sind ausdrücklich erlaubt – anders als bei kapitalorientierten Formen wie der AG.
Die Schwächen
- Aufwendige Governance: Abstimmungen, Generalversammlungen und Statutenpflege brauchen Zeit.
- Weniger attraktiv für Investoren: Kapitalbeteiligung ohne Stimmrechtskauf ist für Geldgeber uninteressant.
- Fremdbild: Banken und Partner kennen die Form seltener als GmbH – Erklärungsbedarf ist Teil des Alltags.
- Prüfpflichten: Je nach Grösse kann eine eingeschränkte oder ordentliche Revision nötig sein.
Genossenschaft, Verein oder GmbH?
Der Verein eignet sich für nicht-wirtschaftliche Zwecke, erlaubt aber keine Gewinnausschüttung. Die GmbH passt für kapitalgetriebene Unternehmen mit wenigen Eigentümern. Die Genossenschaft liegt dazwischen: wirtschaftlich aktiv, aber gemeinwohlorientiert und demokratisch gesteuert. Auf gründer-schweiz.ch findest du zudem Gründungs-Guides aus der Praxis, und für die Buchhaltung einer Genossenschaft lohnt der Blick zu Buchhaltungssoftware-Vergleichen; die ersten Rechnungen erstellst du gratis mit dem QR-Rechnungsgenerator.
Häufige Fragen
Wie viele Personen braucht es für eine Genossenschaft?
Für die Gründung braucht es mindestens drei Personen (natürliche oder juristische), die Statuten unterschreiben und Mitglied werden. Anders als bei der GmbH gibt es kein Mindestkapital – die Mitglieder leisten Anteilsscheine gemäss Statuten.
Wie haftet man in einer Genossenschaft?
Standardmässig haften die Mitglieder nicht persönlich – Gläubiger können sich nur an das Gesellschaftsvermögen halten. In den Statuten kann aber eine Nachschusspflicht vereinbart werden; ohne eine solche Regelung haftet niemand persönlich.
Was kostet die Gründung einer Genossenschaft?
Es gibt kein Mindestkapital. Kosten entstehen für die öffentliche Beurkundung der Statuten (notariell, meist einige hundert Franken) und den Handelsregister-Eintrag (je nach Kanton ca. CHF 200–800). Hinzu kommen allfällige Gründungsberatungen.
Für wen eignet sich eine Genossenschaft?
Für Projekte, die von einer Gemeinschaft getragen werden: Dorfläden, Energie-Genossenschaften, Vereinsrestaurants, coworking spaces oder Wohnbaugenossenschaften. Wichtig ist der Förderzweck: Mitglieder fördern mit der Genossenschaft ihre eigenen wirtschaftlichen oder sozialen Ziele.
Welche Organe braucht eine Genossenschaft?
Zwingend sind die Generalversammlung (oberstes Organ, ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig von den Anteilscheinen) und die Verwaltung (Direktion oder Vorstand). Je nach Statuten kommt eine Revisionsstelle dazu; kleine Genossenschaften können die Prüfung einschränken.
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